Leistungen
Wir bieten eine Vielzahl von Leistungen an

Kontrolle von Miet- und Nebenkosten
Es wird geprüft, ob die Zahlungseingänge mit dem im Mietvertrag vereinbarten Konditionen übereinstimmen und pünktlich zum vereinbarten Zahlungstermin eingegangen sind.

Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnungen sind einmal jährlich zu erstellen. Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung der Kosten, die im Laufe eines Jahres für den Betrieb des Hauses oder einer Wohnung entstanden sind. Es handelt sich dabei um Kosten, die nicht durch die Miete abgedeckt sind und vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können.

Erstellung von Mietverträgen
Der Mietvertrag wird nach Absprache mit dem Hauseigentümer aufgesetzt und auf rechtlich einwandfreie Richtigkeit geprüft. Er dient dazu das Mietverhältnis zwischen den beiden Mietparteien Mieter und Vermieter zu regeln.

Regelung von Mietangelegenheiten
Die Hausverwaltung ist der erste Ansprechpartner für sämtliche Mietangelegenheiten. Sie nimmt diese auf und versucht eine bestmögliche Lösung herbeizuführen.

Verwaltung von Hausordnungen
Die Hausordnung ist im Mietvertrag geregelt. Darüber hinaus erstellt die KK-Immobilienverwaltung auf Wunsch vom Eigentümer einen Putz- und Reinigungsplan vom Treppenhaus; Waschmaschinen und Gemeinschaftsräumen, einen Plan für das Rausstellen von Mülltonnen, sowie das Erstellen eines schwarzen Brettes mit Informationen rund um das Haus.

Durchsetzen von Mietvertragsbedingungen
Wenn der Mieter, den im Mietvertrag vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, ist die KK-Immobilienverwaltung dafür zuständig, den Mieter darauf aufmerksam zu machen und Sorge zu leisten, dass diese Ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei mehrfachen oder groben Verstößen ist die Hausverwaltung in der Pflicht, den Eigentümer zu informieren und ggf. den Mieter abzumahnen.

Instandhaltung und Reparaturarbeiten
Die Immobilienverwaltung lässt die Arbeiten von fachhandwerklich gut ausgebildeten Handwerksbetrieben ausführen und bedient sich dabei an seinem langjährig aufgebauten Netzwerk. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Reparaturkosten bis 100 EUR vom Mieter selbst getragen.

Durchsetzen von Sanierungs- und Reparaturarbeiten
Verlässt der Mieter die Wohnung in einen inakzeptablen Zustand oder ist diese in die Jahre gekommen, so kann die KK-Immobilienverwaltung nach Rücksprache mit dem Vermieter die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchführen. Hierbei bezieht Sie sich wieder auf das langjährig aufgebaute Netzwerk von gut ausgebildeten Handwerksunternehmen.